Sperrvorrichtung
für eine Schusswaffe um eine Benutzung nur vom dazu berechtigten Besitzer zu
ermöglichen
Eingereicht beim
Österreichischen Patentamt
Anmeldenummer: A939/2012
Anmeldetag: 29. 08. 2012
Österreichisches Patent: AT 511 571
Patent erteilt: 15.10.2013
PCT-Anmeldenummer: PCT/AT 2013/050150
PCT-Anmeldetag: 31. 07. 2013
Erfinder:
Ing. Mag. Gerald Würkner
2551 Enzesfeld-Lindabrunn
Niederösterreich
AUSTRIA
Vertreten durch:
Matschnig & Forsthuber
Siebensterngasse 54
A-1070 Wien
AUSTRIA
Tel: +43-1-523 34 96
Fax: +43-1-526 48 86
web: http://www.matschnig-patent.at
ZUSAMMENFASSUNG
Sperrvorrichtung für
Schusswaffen (1), wobei eine Verriegelungseinheit (5) an der Schusswaffe (1)
angeordnet ist, wobei die Verriegelungseinheit (5) zumindest eine Sperrmechanik
(8) und zumindest ein Aktivierelement (9) aufweist, wobei ein Aktivierelement
(9) mit dem Schussauslösemechanismus (22) der Schusswaffe (1) derart gekoppelt
ist, dass in einer Sperrstellung oder Sperrzustand (39) des Aktivierelementes
(9) der Schussauslösemechanismus (22) für eine Schussauslösung gesperrt ist,
und in einer Aktivstellung oder Aktivzustand (38) des Aktivierelementes (9) der
Schussauslösemechanismus (22) auslösbar ist, wobei das Aktivierelement (9) nur
unter Verwendung eines Entriegelungselementes (4) in Aktivstellung oder Aktivzustand
(38) bringbar ist.
Die Erfindung betrifft eine Sperrvorrichtung für
Schusswaffen zur lösbaren Sperrung durch Blockierung oder Unterbrechung eines
Schussauslösemechanismus einer Schusswaffe, wobei die Sperrvorrichtung eine
Verriegelungseinheit und ein Entriegelungselement aufweist.
Die Aufgabe, Schusswaffen
abzusperren, damit nur der dazu berechtigte Besitzer diese auch verwenden kann,
hat bereits zu verschiedenen Absperrvorrichtungen geführt. Die meisten dieser
Absperrvorrichtungen wie z.B. in der EP 1 443 295 B1 oder DE 100 52 466 C1 sind
dadurch gekennzeichnet, dass das Entsperren eine im Ernstfall zu lange Zeit in
Anspruch nimmt und die Schusswaffe nach dem Entsperren auch dauerhaft entsperrt
bleibt, bis sie wieder manuell versperrt wird. Dadurch ist weder eine rasche
Verfügbarkeit noch die ausschließliche Benutzung durch ihren Besitzer
sichergestellt, da eine einmal entsperrte Schusswaffe durch Unachtsamkeit oder
in einem Handgemenge leicht in falsche Hände geraten und somit auch gegen ihren
Besitzer eingesetzt werden kann.
Um dieses Problem
zu lösen, wurden bisher vorwiegend Methoden vorgeschlagen, bei denen mittels
Funktechnik eine Kommunikation zwischen einem Sender und einem Empfänger für
die Aktivschaltung der Schusswaffe sorgt wie in der US 2003/0070343 A1, DE 44 46 020 A1
oder US 2002/0112390 A1 beschrieben. Die Nachteile dieser Vorschläge liegen
darin, dass einerseits eine Elektronik in eine Schusswaffe eingebaut werden
muss, die aufgrund der starken Erschütterungen leicht störanfällig ist, immer
für eine ausreichende Stromversorgung gesorgt werden muss, was mitunter die
Einsatzfähigkeit verhindert, sowie insbesondere darin, dass eine vorsätzliche
Deaktivierung durch Störung des Identifikationssignals mittels Störsendern,
sogenannten Jammern, erfolgen kann. Aufgrund dieser Problembereiche fehlt bei
diesen Ansätzen das Vertrauen der Benutzer und sie konnten sich nicht
durchsetzen. Auch Fingerabdrucksensoren konnten sich aus ähnlichen Gründen
nicht etablieren.
Ein älterer mechanischer
Ansatz versucht das Problem dadurch zu lösen, dass die Schusswaffe so lange
aktiviert ist, wie ein Stift oder Schlüssel in dieser steckt, wobei dieser mit
einer Schnur mit dem Besitzer der Schusswaffe verbunden ist, welcher bei Entwenden
der Schusswaffe abgezogen wird, wie in US 4,866,811 A beziehungsweise US 5,361,525
A. Diese Ansätze sind aber für viele Einsatzfälle ungeeignet, da jeder, der
nahe an den Besitzer der Schusswaffe herankommt, durch einen Zug an der Schnur
die Schusswaffe deaktivieren kann. Auch diese Vorschläge konnten daher
keinerlei Bedeutung erlangen.
Es ist daher primäre
Aufgabe der Erfindung, eine Sperrvorrichtung für Schusswaffen zu schaffen, die auf
robuste und zuverlässige Art und Weise eine Zuteilung einer Schusswaffe zu
einem Benutzer ermöglicht und durch welche der Gebrauch im Falle eines Verlustes
oder einer Entwendung der Schusswaffe gesperrt beziehungsweise verhindert ist.
Diese Aufgabe wird
mit einer Sperrvorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, bei welcher erfindungsgemäß
eine Verriegelungseinheit an der Schusswaffe angeordnet ist, wobei die Verriegelungseinheit
zumindest eine Sperrmechanik und zumindest ein Aktivierelement aufweist, wobei
das Aktivierelement mit dem Schussauslösemechanismus der Schusswaffe derart
gekoppelt ist, dass in einer Sperrstellung oder Sperrzustand des Aktivierelementes
der Schussauslösemechanismus für eine Schussauslösung gesperrt ist, und in
einer Aktivstellung oder Aktivzustand des Aktivierelementes der
Schussauslösemechanismus auslösbar ist, und wobei in einem Verriegelungszustand
der Sperrmechanik das Aktivierelement gegen ein Bewegen oder Bringen aus der
Sperrstellung oder dem Sperrzustand in die Aktivstellung oder Aktivzustand
blockiert ist, und wobei die Sperrmechanik einen ersten Kopplungsbereich und
das Entriegelungselement einen zweiten korrespondierenden Kopplungsbereich
aufweist, und bei Zusammenwirken der beiden Kopplungsbereiche die Sperrmechanik
von dem Verriegelungszustand in einen Freigabezustand wechselt, sodass das Aktivierelement
während der Dauer des Freigabezustands von der den Schussauslösemechanismus der
Schusswaffe blockierenden oder unterbrechenden Sperrstellung oder Sperrzustand
in eine den Schussauslösemechanismus der Schusswaffe freigebende Aktivstellung
oder Aktivzustand bringbar ist. Diese Merkmale führen
dazu, dass, so lange sich die Sperrmechanik im Verriegelungszustand befindet,
kein Schuss mit der Schusswaffe abgegeben werden kann, da in diesem
Verriegelungszustand der Schussauslösemechanismus gegen ein Betätigen gesperrt
ist, entweder indem die Übertragung des Schussauslöseimpulses an einer
beliebigen Stelle des Schussauslösemechanismus blockiert wird, oder indem die
Übertragung der Schussauslöseimpulses an einer beliebigen Stelle unterbrochen
wird. Kennzeichen dieser Merkmale ist, dass die Schusswaffe, nachdem die
Verriegelungseinheit durch das Entriegelungselement in Freigabezustand versetzt
wurde, so lange und dauerhaft in einem Zustand, der eine Schussabgabe
ermöglicht, bleibt, wie sie ununterbrochen in der Hand, und damit von der
Person, die sie in Freigebezustand versetzt hat, gehalten wird, da die Hand,
vorzugsweise am Griff der Schusswaffe, die Voraussetzung dafür ist, dass das
Aktivierelement in Aktivstellung oder Aktivzustand bleibt. Jede Unterbrechung des
Haltens der Hand führt dazu, dass das Aktivierelement in Sperrstellung oder
Sperrzustand überwechselt, womit eine Schussabgabe dauerhaft verhindert wird,
bis eine neuerliche Aktivierung mittels des Entriegelungselementes erfolgt.
Dadurch ist sichergestellt, dass nur derjenige, der im Besitz des Entriegelungselementes
ist, die Schusswaffe auch benutzen kann und jeder andere, der in den Besitz der
Schusswaffe gelangt, sei es zufällig oder durch vorsätzliches Entwenden, damit
keinen Schuss abgeben kann. Ein entscheidender Vorteil ist dabei insbesondere,
dass diese Merkmale auch nur rein mechanisch ohne jegliche Elektronik, und
damit sehr robust, verwirklicht werden können. Im Fall, dass die Merkmale
mittels elektronischer Komponenten verwirklicht werden, kann die Koppelung der
beiden Koppelungsbereiche dabei durch jegliche Technik oder Methode erfolgen,
die in der Lage ist, durch die Koppelung eine Identifizierung vorzunehmen und
das Aktivierelement kann dabei jegliche Technik oder Methode anwenden, die in
der Lage ist, eine Hand an einer Waffe zu detektieren.
In einer
vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste
Kopplungsbereich als Öffnungsbereich ausgebildet ist, und der zweite
Kopplungsbereich zumindest als Teilbereich des Entriegelungselements
ausgebildet ist, wobei die beiden Kopplungsbereiche durch Einbringen des
Teilbereiches des Entriegelungselements in den Öffnungsbereich zusammen wirken.
Hierdurch ist ein besonders einfaches Zusammenbringen bzw. Zusammenwirken des
Entriegelungselements mit der Sperrmechanik möglich.
Dabei kann es
vorgesehen sein, dass die Verriegelungseinheit auf die Schusswaffe montierbar ist, wodurch bestehende Schusswaffen mit der
erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung nachgerüstet werden können.
In einer
alternativen Variante ist die Verriegelungseinheit in die Schusswaffe
integriert, wodurch ein kompakter und kostengünstiger Aufbau besonders einfach
realisierbar ist. Des Weiteren wird durch die Integration der Verriegelungseinheit
in die Schusswaffe die Verriegelungseinheit besser gegen allfällige Manipulationsversuche
geschützt. Um Manipulationsversuchen vorzubeugen, kann dabei auch eine
Sollbruchstelle in die Verriegelungseinheit eingebaut werden, sodass
Manipulationsversuche mit hohen Kräften die Verriegelungseinheit an
vorgesehenen Stellen zerstören, ohne die Verriegelungsfunktion außer Kraft zu
setzen. Außerdem kann der Raum, in dem die Verriegelungseinheit eingebaut ist,
gegebenenfalls auch für andere Applikationen genutzt werden, wodurch die Entwicklung
einer entsprechenden Schusswaffenform wirtschaftlicher wird.
In einer bevorzugten
Ausführung weist die Schusswaffe eine Öffnung auf, in welche das Entriegelungselement
zum Zusammenwirken mit der Verriegelungseinheit zumindest in den ersten Kopplungsbereich
einführbar ist. Dadurch wird durch die Gestaltung des Öffnungsbereiches ein
allfälliges Entriegelungselement bereits vorselektiert, da die Formen des
Öffnungsbereiches und des Entriegelungselementes kompatibel sein müssen,
wodurch eine Sicherheitshürde besteht. Des Weiteren wird dadurch der sensible
Bereich der Koppelung der Koppelungsbereiche, sei diese mechanisch oder in
irgendeiner anderen Form, wie zum Beispiel elektronisch, zusätzlich geschützt.
In einer robusten
mechanischen Ausführung wird die Sperrmechanik bevorzugt mit einem mechanischen
Schloss ausgeführt. Mechanische Schlösser gelten als etablierte und ausgereifte
Technik und werden durch die Belastungen die an einer Schusswaffe auftreten in
ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Daher ist ihr Einsatz in diesem
Anwendungsfall vorteilhaft.
Um ein hohes Maß an
Sicherheit des Schlosses zu gewährleisten, wird das Schloss in einer bevorzugten
Ausführung als Stiftschloss ausgeführt. Stiftschlösser sind die verbreitetste
Technik bei Sicherheitsschlössern und als solche in ihren bestehenden Versionen
leicht für diese Anwendung zu adaptieren. Somit kann zumindest teilweise auf
bestehende Bauteile zurückgegriffen werden und die Erfahrung mit diesen
Systemen in diese Applikation einfließen.
Um den besonderen
Anforderungen in einer Schusswaffe noch besser gerecht zu werden, wird das
Stiftschloss im Idealfall als Linearschloss ausgeführt. Die Ausführung als
Linearschloss führt zu einer besonders schlanken Bauweise, die sich leicht in
eine Schusswaffe integrieren lässt, als auch zu einer Konstruktion mit sehr
wenigen Bauteilen, da an die Linearbewegung des Schlosses mit einer linearen
Sperrbewegung, zum Beispiel durch eine Sperrstange, direkt angekoppelt werden
kann.
Das
Entriegelungselement ist im normalen Anwendungsfall an einer von der
Schusswaffe trennbaren Entriegelungseinheit angeordnet, bevorzugt indem es an
dieser fixiert oder in diese integriert ist. Bei der Entriegelungseinheit
handelt es sich dabei um einen Gegenstand, der entweder mit dem Besitzer der
Schusswaffe in irgendeiner Weise verbunden ist oder unter dessen Aufsicht
steht.
In einer
bevorzugten Ausführungsvariante ist die Entriegelungseinheit als Holster
ausgeführt und das Entriegelungselement derart darin angeordnet, dass es beim
Tragen der Schusswaffe im Holster bereits in Koppelung mit der Verriegelungseinheit
ist. Dadurch wird ein besonders rasches und unkompliziertes Aktivieren der
Schusswaffe im Anwendungsfall möglich.
In einer
alternativen Variante ist das Entriegelungselement in einem
Aufbewahrungsbehälter angeordnet. Diese Lösung ist für Personen vorgesehen, die
nicht dazu berechtigt sind, eine Schusswaffe mit einem Holster zu tragen. Wird
die Waffe, zum Beispiel zur Selbstverteidigung zu Hause benötigt, kann sie, wenn
sie aus dem Aufbewahrungsbehälter genommen wird, direkt an diesem aktiviert
werden.
In einer weiteren
alternativen Variante ist das Entriegelungselement in einer Haltevorrichtung
angeordnet. Diese Lösung ist ideal auf dem Schießstand und daher insbesondere
auch für Sportschützen.
In einer
bevorzugten Ausführung wird das Entriegelungselement als mechanischer
Entriegelungselement ausgeführt. Mechanische Entriegelungselemente sind,
insbesondere als Sicherheitsschlüssel, weit verbreitet und gelten als verlässlich
und robust. Somit erfüllen sie alle Anforderungen, die im Rahmen dieser Anwendung
an das Entriegelungselement gestellt werden auf ideale Weise und es kann dabei auf
bestehende Schlüsselkonzepte zurückgegriffen werden.
In einer bevorzugten
Variante ist das Aktivierelement als mechanisches Tastelement ausgeführt. Als
mechanisches Tastelement nimmt das Aktivierelement jeglichen Tastimpuls auf und
gibt diesen als Bewegung oder Signal weiter.
In einer bevorzugten
mechanischen Ausführung ist das Aktivierelement als Hebelarm ausgeführt. Dadurch
wird die Bewegung des Aktivierelementes als Rotationsbewegung mittels einer Achse
geführt. Dies ermöglicht auch sehr kleine Aktivierhübe bei hohen Kräften ohne
die Gefahr eines Verkantens.
Um das
Aktivierelement immer automatisch in Sperrstellung zu bringen, sobald der
Aktivierimpuls unterbrochen wurde, ist bei mechanischen Ausführungsformen
vorgesehen, dass das Aktivierelement durch eine Feder in Sperrstellung strebt.
Diese Federkraft kann auch durch ein Rückstellelement an geeigneter Stelle in die
Verriegelungseinheit eingebracht werden.
In den häufigsten
Ausführungsformen wird das Aktivierelement am Griff einer Schusswaffe angeordnet,
da das Greifen der Hand um den Griff der Schusswaffe das normale Vorgehen zur Benutzung
einer Schusswaffe ist.
Dabei kann das
Aktivierelement bei einem Griff der eine der Handfläche eines Benutzers
zugewandte Außenseite und einer gegenüberliegende der Handfläche des Benutzers
abgewandte Innenseite aufweist, an dieser Innenseite angeordnet sein. Dies
führt zu einer sehr kompakten Bauform bei den meisten Schusswaffen, da dadurch
eine räumliche Nähe des Aktivierelements zu den anderen Bauteilen der
Verriegelungseinheit hergestellt wird.
In einer
alternativen Anordnung, bei der das Aktivierelement an der Außenseite des
Griffes angeordnet ist, besteht der Vorteil in der Akzeptanz der Benutzer, da
Sicherheitseinrichtungen mit einem Tastelement an der Außenseite des Griffes
einer Schusswaffe als sogenannte Ballensicherungen weit verbreitet sind und als
akzeptiert gelten.
Da, um die
angestrebte Sicherheit zu gewährleisten, ein leichtes und rasches Zerlegen der
Schusswaffe, um die Sperrvorrichtung auszubauen, verhindert werden sollte, ist
vorgesehen, dass in Sperrstellung oder Sperrzustand des Aktivierelements auch
die Zerlegemechanik der Schusswaffe blockiert oder gesperrt ist.
Viele Schusswaffen
verfügen bereits über ein oder mehrere Systeme, die die Schusswaffe sichern
oder sperren können. Es ist daher vorgesehen, dass in solchen Fällen die
erfindungsgemäße Sperrvorrichtung an die bereits bestehende Sperrvorrichtung
ankoppelt und diese aktiviert oder deaktiviert. Dadurch ist der Aufwand für die
Adaption der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung an die jeweilige Schusswaffe geringer
und die bereits etablierten und bewährten Systeme können weiter verwendet werden.
Da
Sperrvorrichtungen aufgrund ihres Zweckes generell so umzusetzen sind, dass sie
nicht leicht überwunden oder ausgeschaltet werden können, sind die sensiblen
und manipulationsanfälligen Teile der Sperrvorrichtung bei einer Schusswaffe,
deren Schusswaffenkörper im Wesentlichen aus Kunststoff besteht, vorzugsweise
durch eine Verstärkung oder Härtung des Schusswaffenkörpers, insbesondere im
Bereich der Sperrmechanik, zusätzlich zu schützen, wobei beispielsweise die Verstärkung
aus einem Material besteht, welches härter ist als der Kunststoff des
Waffenkörpers.
In der vom Erfinder
bevorzugten Lösung wird die angestrebte Funktionalität dadurch erreicht, dass
das Entriegelungselement ein mechanischer Schlüssel ist, und die Sperrmechanik
zumindest ein dazu korrespondierendes Linearschloss und eine Sperrstange
aufweist, wobei das Linearschloss aus einer Schlossbasis und einem entlang der
Schlossbasis gleitend oder bewegbar gelagerten Linearmodul besteht, wobei die
Schlossbasis einen zu dem ersten Kopplungsbereich weisenden Öffnungsbereich aufweist,
in welchen zumindest ein in jeweils einer Bohrung geführter Stift des
Linearschlosses ragt, wobei der Stift zweiteilig ausgeführt ist, und die jeweilige
Bohrung sich von dem Linearmodul in die Schlossbasis erstreckt, und jeweils ein
Federelement den zumindest einen Stift in eine erste Position in Richtung Öffnungsbereich
drückt, wobei ein Einbringen des Schlüssels in den Öffnungsbereich den zumindest
einen Stift entgegen der Federkraft des Federelements in eine zweite Position
verschiebt, und in der zweiten Position die den zumindest einen Stift teilende
Trennfläche zwischen den zwei Teilen des Stiftes parallel zu einer zwischen
Schlossbasis und Linearmodul befindlichen Gleitebene ausgerichtet ist, womit
eine Gleitbewegung des Linearmoduls ermöglicht ist, um eine Öffnungsbewegung
freizugeben, in der das Aktivierelement über die daran gekoppelte Sperrstange
das Linearmodul verschiebt, wobei bei Lage des Aktivierelements in
Sperrstellung ein dem Schussauslösemechanismus zugeordneter Abzug blockiert
wird, indem die Sperrstange zumindest einen Blockierabschnitt
aufweist, welcher bei Lage des Aktivierelements in Sperrstellung ein Betätigen
des Abzuges blockiert, und bei Lage des Aktivierelements in Aktivstellung ein
Betätigen des Abzuges freigibt. Durch
diese Art der Lösung wird die angestrebte komplexe Funktionalität
außerordentlich einfach und rein mechanisch und somit sehr robust verwirklicht.
Neben der rein
mechanischen Lösung sind mit der erfindungsgemäßen Logik noch eine ganze Reihe
weiterer Lösungen möglich, bei denen verschiedenste elektronische Bauteile,
beispielsweise Sensoren, zum Einsatz gelangen. In einer bevorzugten
elektronischen Ausführung wird dabei als Aktivierelement ein Ultraschallsensor
verwendet. Ultraschallsensoren können an einem Griff einer Schusswaffe so
appliziert werden, dass sie nicht gestört werden können und eine auch nur
vorübergehende größere Entfernung der Hand als zulässig verlässlich detektieren
können.
Alle eingangs
genannten Probleme löst die vorliegende Erfindung zusammengefasst dargestellt
also dadurch, dass sie eine Logik zur Anwendung bringt, die die angestrebte
Funktionalität auch über nur reine Mechanik kostengünstig und zuverlässig
ermöglicht. Die Erfindung ist dabei dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe
nur aktiviert werden kann, wenn sich das
individuelle Entriegelungselement zur jeweiligen Schusswaffe in einer Koppelung
mit der Verriegelungseinheit der Schusswaffe befindet, wobei das Entriegelungselement mit dem Besitzer der Schusswaffe
oder einem unter seine Kontrolle befindlichen Gegenstand verbunden ist, und
dies vorzugsweise derart, dass die Schusswaffe solange das Entriegelungselement im Kontakt oder in Koppelung
mit der Verriegelungseinheit ist nur schwer oder gar nicht benutzt werden kann.
Die Entriegelung der Sperrvorrichtung der Schusswaffe erfolgt durch das
Erfassen des Griffes der Schusswaffe mittels eines Aktivierelementes, einer Vorrichtung
die die Umfassung des Griffes durch die Hand benutzt, wodurch die Funktionen
der Schusswaffe freigegeben werden. Sobald diese Umfassung des Griffes nicht
mehr vorhanden ist, schaltet die Sperrvorrichtung in den gesperrten Zustand,
womit die Schusswaffe nicht mehr verwendet werden kann und nur durch die
neuerliche Koppelung mit dem Entriegelungselement und dem erneuten Umfassen des
Griffes wieder aktiviert werden kann. Bei der Sperrvorrichtung kann es sich
dabei um eine zu diesem Zweck extra eingebaute als auch um eine bereits in der
Schusswaffe vorhandenen Sperrvorrichtung oder Sicherung handeln.
Diese
erfindungsgemäße Logik ermöglicht neben der rein mechanischen Ausführung noch
eine große Anzahl weiterer alternativer Ausführungsformen. So kann in alternativen
Varianten ein optisches, akustisches oder elektromagnetisches Verfahren zur
Koppelung der Koppelungsbereiche verwendet werden und diese Koppelung kann
durch direkten Kontakt oder innerhalb einer vorgegebenen Distanz erfolgen,
wobei die Verriegelungseinheit in diesen Varianten als elektromechanische
Applikation ausgeführt ist. In der Ausführungsform einer elektromagnetischen
Kommunikation oder Koppelung kann die zulässige Koppelungsdistanz auch sehr
klein gehalten werden und durch eine Abschirmung gegen Störsignale abgeschirmt
werden, sodass eine zufällige oder vorsätzliche Störung verhindert wird. Auch
für das Aktivierungselement sind verschiedene elektronische und elektromechanische
Ausführungsformen möglich, wie Sensoren die mittels des Messens von Druck,
Helligkeit, Temperatur, Feldstörung oder Entfernung das Greifen der Hand am
Griff der Schusswaffe detektieren. Dabei kann die Erfindung auf oder in sämtlichen
Kleinwaffen zum Einsatz kommen. Bei Kleinwaffen handelt es sich dabei vor allem
um mobile Schusswaffen mit explosiver Munition, aber auch um sämtlichen anderen
mobilen Schusswaffen, wie solche, die mittels des Druckes von Gasen oder von
gespannten Federn oder einer anderen Art der Beschleunigung unterschiedlichste Körper,
Partikel, Flüssigkeiten oder Gase verschießen, auch solche an elektrischen Leitungen
mit elektrischer Ladung wie bei einem Taser.
In der Folge wird
die Erfindung primär in der vom Erfinder bevorzugten Lösung dargestellt, welche
eine rein mechanische Ausführung ist. Bei dieser vom Erfinder bevorzugten
Lösung handelt es sich bei der Schusswaffe, in die die Vorrichtung eingebaut
dargestellt wird, um eine der am meisten, insbesondere bei der Exekutive,
verbreiteten Pistole, bei dem Schloss, das einen Teil der Sperrmechanik der
Verriegelungseinheit bildet, um ein mechanisches lineares Sicherheitsschloss, bei
dem Entriegelungselement um einen mechanischen Sicherheitsschlüssel, bei der
Sperrmechanik um eine lineare Verriegelung auf Druck und bei der Entriegelungseinheit,
welche den Gegenstand bildet, an welchem der Schlüssel befestigt ist, um ein
zur Pistole passendes Holster mit Fixiereinrichtung. Diese vom Erfinder bevorzugte
Lösung wird anhand der meisten Abbildungen näher dargestellt und erläutert.
Ergänzt wird diese vom Erfinder bevorzugte Lösung durch weitere spezifische
Detaillösungen für spezielle Anwendungsfälle.
Die Vorteile der
vom Erfinder bevorzugten Lösung liegen insbesondere darin, dass durch die rein
mechanische Lösung eine sehr robuste Bauform ermöglicht wird, die ohne die
Verwendung empfindlicher elektronischer Bauteile auskommt und für die daher
auch keine Stromversorgung notwendig ist, dass durch die Verwendung einer
allgemein üblichen und damit standardisierten Schlüssellogik vorhandene
Schlüssel von Sicherheitsschlössern mit ihrer gesamten Kulissenlogik inklusive
der entsprechenden Sperrstifte verwendet werden können, dass durch die
Verwendung eines Linearschlosses eine sehr schlanke Bauform ermöglicht wird und
dass durch die Gestaltung der Sperrmechanik auf Druck Manipulationen um die
Sperrung zu überwinden weitgehend vorgebeugt wird, da auch durch ein reines
Durchtrennen der Sperrstange die Sperrfunktion nicht ausgeschalten wird.
Die Erfindung samt
weiteren Vorteilen ist im Folgenden an Hand einiger beispielhaften nicht einschränkenden
Ausführungsformen näher erläutert, die in den Figuren veranschaulicht sind.
Hierbei zeigt
Fig. 1 eine
perspektivische Ansicht einer Schusswaffe wie sie in einem Holster getragen
wird,
Fig. 2 die Lage einer
gesamten der Schusswaffe gemäß Fig. 1 zugeordneten Sperrmechanik und eines Schlüssels
bei gezogener Schusswaffe in einem Teilschnitt,
Fig. 3 eine in die
Schusswaffe eingebaute erfindungsgemäße Mechanik in einem tieferen Teilschnitt
mit der Schusswaffe im Holster,
Fig. 4 die
isolierte erfindungsgemäße Mechanik ohne Schusswaffe in einem Teilschnitt,
Fig. 5 bis Fig. 10
einzelne Modi der erfindungsgemäßen Mechanik in Teilschnittdarstellung im Funktionsablauf,
Fig. 11 die
isolierte erfindungsgemäße Mechanik ohne Schusswaffe in einer perspektivischen
Darstellung,
Fig. 12 eine
Detailansicht einer Schnittdarstellung des Sperrhakens und eine schematische
Darstellung der darauf wirkenden Kräfte,
Fig. 13 eine
Explosionszeichnung der erfindungsgemäßen Konstruktion in der Waffe,
Fig. 14 einen Zerlegeschutz der Schusswaffe in einer Teilschnittdarstellung,
Fig. 15 bis Fig. 18
eine einfache Lösung mit einem modifizierten Linearschloss, wobei Fig. 15 und
17 eine Teilschnittdarstellung und Fig. 16. und Fig. 18 eine Aufsicht zeigen,
Fig. 19 und Fig. 20
eine Darstellung eines Zylinderschlosses für die erfindungsgemäße Mechanik, wobei
Fig. 19 eine perspektivische Darstellung und Fig. 20 einen perspektivischen Teilschnitt
zeigt,
Fig. 21 und Fig. 23
bis Fig. 26 Teilschnittdarstellungen einzelner Modi bei Verwendung eines
Zylinderschlosses,
Fig. 22 eine
Aufsicht auf einen Schlosszylinder des Zylinderschlosses,
Fig. 27 eine
Teilschnittdarstellung einer Version mit einem Aktivierungshebel auf der
Griffrückseite eines Griffes,
Fig. 28 die in die
Schusswaffe eingebaute erfindungsgemäße Mechanik mit einer linearen Verriegelung
auf Zug in einem Teilschnitt,
Fig. 29 bis Fig. 33
einzelne Modi der erfindungsgemäßen Mechanik mit einer linearen Verriegelung
auf Zug in einem Teilschnitt,
Fig. 34 bis Fig. 37
optionale erweiterte Sperrfunktionen in einem Teilschnitt,
Fig. 38 bis Fig. 40
eine Verstärkung für das Schlossgehäuse in unterschiedlichen Teilschnitten,
Fig. 41 bis Fig. 47
ein Sicherheitsholster mit einem Schlüssel und einer Fixiermechanik in
unterschiedlichen Ansichten,
Fig. 48 bis Fig. 58
einzelne Modi der Fixiermechanik des Sicherheitsholsters in unterschiedlichen
Ansichten,
und Fig. 59 bis
Fig. 66 Modi einer Rotationskulisse für vorgespannte Abzüge in unterschiedlicher
Ansicht.
Eine vom Erfinder
bevorzugte Lösung wird in der Folge zuerst anhand von Fig. 1 bis Fig. 14
dargestellt und besprochen.
Fig. 1 zeigt eine Schusswaffe
1 mit einem Waffenkörper 2, wie sie in einer Entriegelungseinheit 3, ausgeführt
als Holster, getragen wird. Fig. 2 zeigt in einem Teilschnitt bei gezogener
Schusswaffe 1 das Holster 3 mit einem Entriegelungselement 4, ausgeführt als
mechanischer Schlüssel der in dem Holster 3 fixiert ist, sowie den Waffenkörper
2 mit einer darin platzierten Verriegelungseinheit 5. Fig. 3 zeigt die Verriegelungseinheit
5 in einem tieferen Teilschnitt wobei die Schusswaffe 1 im Holster 3 und damit
der Schlüssel 4 in der Verriegelungseinheit 5 ist.
In Fig. 2 und Fig.
3 wird die Anordnung der Einzelteile der Entriegelungseinheit 3 und der Verriegelungseinheit
5 dargestellt. In einem Verbund der Entriegelungseinheit, ausgeführt als
Holster 3, befindet sich ein Holsterkörper 6 mit dem Schlüssel
4, welcher durch eine Schlüsselfixierung 7 fest mit dem Holsterkörper 6
verbunden ist, in einem anderen Verbund die Schusswaffe 1 mit dem Waffenkörper
2 mit der Verriegelungseinheit 5. Die Verriegelungseinheit 5 besteht dabei aus
einer Sperrmechanik 8 und einem Aktivierelement 9. Die wesentlichen
funktionalen Teile der Sperrmechanik 8 sind ein Linearschloss 10, bestehend aus
einer Schlossbasis 11 mit einem Öffnungsbereich 12 in die der Schlüssel 4
aufgenommen wird, einem Linearmodul 13, das linear bewegbar ist und dessen
lineare Bewegung entlang einer Gleitebene 14 zur Schlossbasis 11 durch den Schlüssel
4 freigegeben wird, geteilte Sperrstifte 15, die das Schloss verriegeln, ein Sperrhaken
16, der je nach Status eine Sperrstange 17 freigibt oder blockiert, ein Rückstellelement 18, ausgeführt als Fixierhebel, der den Schlüssel 4 in
der Schusswaffe 1 durch einhaken fixiert und dadurch den Waffenkörper 2
gleichzeitig im Holster 3 fixiert, und ein Umlenkhebel 19, der den durch das Aktivierelement
9 aufgenommenen Impuls in seiner
Bewegungsrichtung umlenkt. Das Aktivierelement 9, ausgeführt als Griffhebel, nimmt
dabei den Druck der Hand am Griff auf. Die Sperrmechanik 8 verfügt über in der
Schusswaffe 1 eingebaute Teile, welche durch eine Schlossblende 20 verschlossen
werden und das Schloss wird durch eine Sicherheitsplatte 21 geschützt.Zu erkennen ist auch ein Teil eines Schussauslösemechanismus
22, der Teil der als Beispiel dienenden Schusswaffe 1 ist. Dieser Schussauslösemechanismus
22 besteht aus einem für diese bevorzugte Lösung modifizierten Abzug 23 und
einer diesem Abzug 23 nachgeordneten in der Schusswaffe 1 eingebauten Mechanik,
die den Auslöseimpuls des Abzuges 23 durch eine Mechanik, die nicht Teil dieser
Erfindung sondern Teil der jeweiligen Schusswaffe ist, auf eine Patrone überträgt.
Die Funktionsweise
der Sperrmechanik 8 wird nun anhand der Abfolge von Fig. 4 bis Fig. 12 im
Detail dargestellt und erläutert. Dabei erfolgt die Darstellung der isolierten
erfindungsgemäßen Mechanik ohne Schusswaffe 1 in einem Teilschnitt.
In Fig. 4 bis Fig.
7 befindet sich die Schusswaffe 1 wie in Fig.1 und Fig. 3 im Holster 3 und
damit der Schlüssel 4 in der Schlossbasis 11. Fig. 4 und Fig. 5 stellen denselben
Status in unterschiedlichen Ansichten dar wobei Fig. 4, Fig. 7 und Fig. 8 den
Überblick über die Konstruktion mit allen Bezugszeichen herstellen währen die
anderen gleichartigen Ansichten von Bezugszeichen weitgehend freigestellt sind
um die Funktionsweise leichter erfassen zu können.
Zuerst erfolgt eine
allgemeine Beschreibung des isolierten Systems:
Das Linearschloss
10 besteht aus der Schlossbasis 11, die in einem Gehäuse welches der Waffenkörper
2 bildet, fixiert ist, in die der Schlüssel 4 in den Öffnungsbereich 12 eingeführt
werden kann und dem Linearmodul 13, das durch Nuten mit der Schlossbasis 11
verbunden ist, und linear entlang der Gleitebene 14, in der Darstellung nach
links, verschoben werden kann, wobei es in der Ruheposition nach rechts gegen
einen Anschlag gedrückt wird. Das Linearschloss 10 ist als klassisches
Sicherheitsschloss mit geteilten Sperrstiften 15 und Druckfedern 24 in
Bohrungen 25 ausgeführt, wobei die Sperrstifte 15 mit ihrem unteren Ende einen ersten
Koppelungsbereich 26 in der Schlossbasis 11 bilden, und durch einen zweiten
Koppelungsbereich 27, ausgeführt als Kulisse an dem Schlüssel 4, in die entsperrende
Position gebracht werden. Wenn der Schlüssel 4 in der Schlossbasis 11 ist sind
somit die beiden Koppelungsbereiche (26,27) miteinander verkoppelt, wodurch
sich die Sperrmechanik 8 in einem Freigabezustand 28 befindet. Wenn der
Schlüssel 4 nicht in der Schlossbasis 11 ist, sind die beiden Koppelungsbereiche
getrennt, wodurch sich die Sperrmechanik 8 in einem Verriegelungszustand 29
befindet. Am Linearmodul 13 ist eine Achse 30 fixiert, auf der der Sperrhaken
16 drehbar gelagert ist. Eine Torsionsfeder 31 übt ein Drehmoment auf den Sperrhaken
16 im Uhrzeigersinn aus, wodurch durch die spezielle Form des Sperrhakens 16
das Linearmodul 13 gegen den Anschlag der Schlossbasis 11 nach rechts gedrückt
wird. Rechts neben der Schlossbasis 11 befindet sich eine Fixierhebelmontage 32
im Gehäuse, welches der Waffenkörper 2 bildet, fixiert mittels der der Fixierhebel
18 um eine Achse 33 drehbar montiert ist. Eine Torsionsfeder 34 übt auf den Fixierhebel
18 ein Moment im Uhrzeigersinn aus wodurch die Sperrstange 17, die
ausschließlich linear in ihre Längsrichtung verschiebbar und bei Bedarf in Gleithülsen
gelagert ist, über einen Sperrstangemitnehmer 35 nach rechts gedrückt wird als
auch der linke untere Bereich des Fixierhebels 18 den Schlüssel 4 in dem System
fixiert indem dieser in den Fixierhebel 18 einhakt. Der drehbar gelagerte Sperrhaken
16 kann die linear verschiebbare Sperrstange 17 durch einen Haken blockieren
oder freigeben. Die Sperrstange 17 enthält in einem Blockierabschnitt
36 Ausnehmungen in Gestalt einer Rotationskulisse wodurch je nach Position der Sperrstange
17 eine Rotationsbewegung des Abzuges 23 um eine Achse 37 freigegeben wird oder
nicht. Unter Freigabe der Rotationsbewegung des Abzuges 23 um seine Achse 37
wird dabei eine Aktivstellung 38 des Griffhebels 9 verstanden, die durch die Verkoppelung
mit der Sperrstange 17 das Auslösen eines Schusses zulässt. Ist die Rotationsbewegung
des Abzuges 23 nicht freigegeben, so
erfolgt dies durch eine Sperrstellung 39 des Griffhebels 9, der durch die
Verkoppelung mit der Sperrstange 17 keinen Winkel des Abzuges 23 zulässt, der
einen Schuss auslösen kann. Kleinere Winkel als solche, die einen Schuss auslösen
können, sind auch in Sperrstellung 39 zulässig um nach einer unberechtigten
Schussabgabe die Sperrstange 17 durch das Eintauchen der Rotationskulisse zu
fixieren. Des Weiteren enthält die Sperrstange 17 eine Ausnehmung, die je nach
Position der Sperrstange 17 eine Betätigung einer Zerlegemechanik
40, ausgeführt als Verriegelungsschieber, zulässt oder nicht. Auf den Griffhebel
9 wird über die Sperrstange 17 und den Umlenkhebel 19, der um eine Achse 41
drehbar gelagert ist, ein Moment ausgeübt, das durch die Torsionsfeder 34 über
den Fixierhebel 18 eingebracht wird, sodass der Griffhebel 9 gegen den
Uhrzeigersinn um eine Achse 42 in eine Anschlagposition strebt.
Die
Funktionsabfolge:
Fig. 5 stellt den
Status des Systems dar, bei dem die Schusswaffe 1 in dem Holster 3 in der
Trageposition frei von äußeren Einflüssen oder Kräften ist, ohne eine Hand am
Griff. Das System befindet sich also in einer Ruheposition. Der Schlüssel 4 ist
in der Schlossbasis 11, wodurch die Sperrstifte 15 durch die Druckfedern 24 so
in die Schlüsselkulisse gedrückt werden, dass die Teilung der Sperrstifte 15
eine Ebene mit der Grenzfläche und Gleitebene 14 zwischen der Schlossbasis 11
und dem Linearmodul 13 bildet, die Sperrmechanik 8 befindet sich somit in Freigabezustand
28. Der Sperrhaken drückt durch die Torsionsfeder 31 das Linearmodul 13 gegen
den Anschlag der Schlossbasis 11 nach rechts. Die Sperrstange 17 ist in der Anschlagsposition
rechts, wodurch der Abzug 23 und der Verriegelungsschieber 40 blockiert sind.
Der Griffhebel 9 ist auf Anschlagsposition gegen den Uhrzeigersinn, somit
befindet sich der Griffhebel 9 und die daran gekoppelte Sperrstange 17 mit dem Blockierabschnitt 36 in Sperrstellung 39. Der Fixierhebel
18 ist in Anschlagposition und somit in den Schlüssel 4 eingehakt. Die
Schusswaffe 1 ist dadurch im Holster 3 fixiert und kann nicht herausfallen.
Fig. 6 stellt den
Status des Systems dar bei dem die Schusswaffe 1 in dem Holster 3 durch den
Zugriff der Hand und den dadurch ausgeübten Druck auf den Griffhebel 9
aktiviert wird. Durch die Kraft der Hand FH, dargestellt als Pfeil, wird ein
Moment auf den Griffhebel 9 ausgeübt, das über den Umlenkhebel 19 die Sperrstange
17 nach links gegen den Druck der beiden Torsionsfedern 31 und 34 drückt, was
die Sperrstange 17 nach links verschiebt. Dies ist nur möglich, da sich die Sperrstifte
15 durch den Schlüssel 4 in einer Position befinden, in der die Teilung der Sperrstifte
15 eine Ebene mit der Grenzfläche und Gleitebene 14 zwischen der Schlossbasis
11 und dem Linearmodul 13 bildet, wodurch das Schloss entsperrt und die
Sperrmechanik 8 somit in Freigabezustand 28 ist und sich das Linearmodul 13
nach links bewegen kann. Dargestellt wird dieser Hub durch den Pfeil S1. Durch
diese Bewegung verdreht sich der Sperrhaken 16 gegen den Uhrzeigersinn bis er
die Sperrstange 17 völlig frei gibt, da das Moment, das durch einen nach unten
ragenden Hebel 43 des Sperrhakens 16, der sich an einer Kontaktfläche 44 an der
Schlossbasis 11 abstützt, ein resultierendes Moment gegen den Uhrzeigersinn
ergibt, das den Sperrhaken 16 gegen den Uhrzeigersinn verdreht. Durch die Verschiebung
des Linearmoduls 13 wird die Bewegung der unteren Hälften der Sperrstifte 15 in
deren Achsrichtung verhindert, wodurch der Schlüssel 4 in der Schlossbasis 11
fixiert wird, wodurch auch die Schusswaffe 1 im Holster 3 fixiert wird. Der Fixierhebel
18 wird durch den Sperrstangemitnehmer 35 gegen den Uhrzeigersinn verdreht und
öffnet dadurch die Fixierung des Schlüssels 4 mittels dessen Haken.
Fig. 7 stellt den
Status des Systems dar, bei dem die Schusswaffe 1 in dem Holster 3 durch den
Zugriff der Hand und den dadurch ausgeübten Druck auf den Griffhebel 9
aktiviert ist, womit der Griffhebel 9 in Aktivstellung 38 ist. Durch die Kraft
der Hand, dargestellt durch den Pfeil FH, wird der Griffhebel 9 bis zum
Anschlag gedrückt, wodurch über den Umlenkhebel 19 die Sperrstange 17 so weit
wie möglich nach links verschoben ist. Dadurch befinden sich die Rotationskulisse
für den Abzug 23 und die Ausnehmung für den Verriegelungsschieber 40 im Blockierabschnitt 36 der Sperrstange 17 in der freigebenden
Position. Als Gegenkraft wirkt nun nur
mehr die Federkraft der Torsionsfeder 34 über den Fixierhebel 18 und den Sperrstangemitnehmer
35. Der Sperrhaken 16 hat sich durch die Torsionsfeder 31 im Uhrzeigesinn in
den Freiraum hinter der Kontaktbarriere der Sperrstange 17 zurückgedreht,
wodurch er gleichzeitig auch das Linearmodul 13 wieder in Anschlagposition
rechts gebracht hat. Die Achsen der geteilten Sperrstifte 15 sind wieder
kongruent, somit können sich auch die Sperrstifte 15 wieder in deren
Achsrichtung bewegen und der Schlüssel 4 kann somit abgezogen werden. Gleichzeitig
hat auch der Fixierhebel 18 den Haken des Schlüssels 4 vollständig freigegeben.
Die Schusswaffe 1 kann dadurch aus dem Holster 3 gezogen werden.
Fig. 8 stellt den
Status des Systems dar, bei dem die Schusswaffe 1 aus dem Holster 3 gezogen
wurde. Durch den Griff der Hand und den dadurch ausgeübten Druck auf den Griffhebel
9 bleibt der Griffhebel 9 in Aktivstellung 38 und die Schusswaffe 1 bleibt
somit aktiviert. Die Sperrstange 17 ist so weit wie möglich nach links
verschoben, dadurch befinden sich die Rotationskulisse für den Abzug 23 und die
Ausnehmung für den Verriegelungsschieber 40 in der freigebenden Position. Auf den Abzug 23 kann nun eine Abzugskraft,
dargestellt durch den Pfeil FA, ausgeübt werden, welche durch das Drehmoment,
dargestellt durch die Pfeile MA, einen Schuss auslöst. Genauso kann auch der Verriegelungsschieber
40 durch eine Öffnungskraft, dargestellt durch den Pfeil FO, betätigt werden,
wodurch die Schusswaffe 1 zerlegt werden kann. Da der Schlüssel 4 abgezogen
wurde wurden die Sperrstifte 15 durch die Druckfedern 24 in ihre
Anschlagsposition nach unten gedrückt, damit ist das Linearschloss 10 nun
gesperrt und das Linearmodul 13 kann nicht mehr verschoben werden.
Fig. 9 stellt den
Status des Systems dar, bei dem die Schusswaffe 1 aus dem Holster 3 gezogen
wurde, und der Zugriff der Hand und der
dadurch ausgeübte Druck auf den Griffhebel 9 unterbrochen wird, wie wenn die
Schusswaffe 1 zum Beispiel jemandem aus der Hand geschlagen wird. Das Moment
der Torsionsfeder 34 schiebt durch den Fixierhebel 18 die Sperrstange 17 in
Ausgansposition nach rechts, dargestellt wird dieser Hub durch den Pfeil S2. Da
die Torsionsfeder 34 ein erheblich größeres Moment ausübt als die Torsionsfeder
31, wird der Sperrhaken 16 durch die Kontaktbarriere der Sperrstange 17 die
sich nach rechts bewegt durch die daraus resultierende Kraft gegen den Uhrzeigersinn
verdreht, bis die Kontaktbarriere über den Haken des Sperrhakens 16
hinübergeglitten ist und dieser sich wieder in die Anschlagsposition im
Uhrzeigersinn verdreht, wodurch die Kontaktbarriere in den Sperrhaken 16
einhakt.
Fig. 10 stellt den
Status des Systems dar, bei dem die Schusswaffe 1 aus dem Holster 3 gezogen
wurde und der Zugriff der Hand nach
einer Unterbrechung neuerlich Druck auf
den Griffhebel 9 ausübt, wie zum Beispiel wenn sie von einem Gegner aufgehoben
wurde. Die Schusswaffe 1 ist nun gesperrt und kann, ohne dass sie ordnungsgemäß
in das Originalholster 3 mit dem passenden Schlüssel 4 eingeführt wird, nicht
mehr aktiviert werden. Da das Linearschloss 10 durch die Sperrstifte 15
gesperrt ist, kann sich das Linearmodul 13 nicht bewegen. Dadurch reduziert
sich die Bewegungsmöglichkeit der relevanten Teile auf das Verdrehen des Sperrhakens
16. Durch die spezielle Geometrie des Sperrhakens 16 wird, wie in Fig. 12
dargestellt, durch die Kraft der Hand FH eine Schließkraft FZ erzeugt, die den
Sperrhaken im Uhrzeigersinn zuzieht. Somit ist es nicht möglich, die Sperrstange
17 zu verschieben und die Sperrmechanik 8 befindet sich dadurch in Verriegelungszustand
29. Am Griff ist der deaktivierte Zustand des Systems leicht zu erspüren, da
der Griffhebel 9 aus dem Griff heraus ragt und sich nicht einklappen lässt
womit sich auch der 9 Griffhebel und die daran angekoppelte Sperrstange 17 mit
dem Blockierabschnitt 36 dauerhaft in Sperrstellung
39 befindet.
Fig. 11 zeigt die
erfindungsgemäße Mechanik ohne Schnittdarstellungen im gesperrten Zustand im
Überblick.
Fig. 12 stellt die
Geometrie und das Kräfteverhältnis am Sperrhaken 16 im Verriegelungszustand 29 dar.
Durch die Kraft der Hand FH entsteht am Sperrhaken 16 die Radialkraft FR,
welche normal auf die Tangente auf den Kreisbogen Ra um den Mittelpunkt der
Drehachse des Sperrhakens wirkt, da ein frei drehbar gelagertes System nur
solche radiale Kräfte aufnehmen kann. Da
die Kontaktfläche zwischen der Kontaktbarriere der Sperrstange 17 und dem Haken
des Sperrhakens 16 eine Neigung von dem Winkel Alpha, der größer 0 Grad und
kleiner 30 Grad ist, zur Tangente auf den Kreisbogen um den Mittelpunkt der
Drehachse des Sperrhakens 16 wie dargestellt aufweist, entstehen die Kräfte wie
in der Vektoraddition dargestellt, und zwar die Sperrkraft FS und die
Schließkraft FZ die den Sperrhaken 16 im Uhrzeigersinn zu zieht.
Fig. 13 zeigt zum
besseren Überblick noch einmal die einzelnen Bauteile des Systems, das Waffenseitig
eingebaut wird in einer Explosionszeichnung damit erkennbar ist, wie diese
beschaffen sind und wie der Zusammenbau erfolgt. Anhand dieser Darstellung
sowie Fig. 14 wird nun in weiterer Folge der Zerlegeschutz
erläutert. Es ist klar, dass eine Sperrvorrichtung für eine Schusswaffe 1 nur
dann einen Sinn hat, wenn sie nicht leicht außer Kraft gesetzt werden kann. Da
Waffen so gebaut werden, dass sie leicht zerlegt werden können, womit auch eine
allfällige Sperre ausgebaut werden könnte, muss diesem konstruktiv entgegengewirkt
werden. Bei der vorliegenden Erfindung ist dies wie folgt der Fall: Nachdem
alle Bauteile, wie sie in Fig. 4 bis Fig. 11 dargestellt sind, also die Teile
mit den Bezugszeichen 11 bis 42 ohne 20, wie abgebildet, in die Schusswaffe 1 eingebaut
sind, wird eine Gehäusesicherung 45 in eine Nut des Waffenkörpers 2 geschoben.
Anschließen wird die Schlossblende 20 von oben eingeschoben und verschließt die
gesamte Sperrmechanik 8. Dadurch ist das Gehäuse mit der Sperrmechanik 8 verschlossen.
Nun wird die eingeschobene Gehäusesicherung 45 ein Stück zurück, in der
Darstellung nach links, verschoben, wodurch diese über der Lasche der Schlossblende
20 zu liegen kommt und diese somit gegen eine Entfernung nach oben sichert. Die
Gehäusesicherung 45 wird nun noch durch eine Gehäusesicherungsfixierung 46
fixiert, sodass diese nicht mehr beweglich ist. Diese
Gehäusesicherungsfixierung 46 liegt so innerhalb der Schusswaffe 1, dass sie
nur bei geöffneter Waffe demontiert werden kann. Da zum Öffnen der Schusswaffe
1 der Verriegelungsschieber 40 betätigt werden muss und dieser nur betätigt
werden kann wenn das System mittels des Schlüssels 4 freigeschalten wurde und
der Griffhebel 9 in Aktivstellung 38 ist, sind somit ein Öffnen der Schusswaffe
1 und ein Ausbau der Sperrmechanik 8 ohne eine Aktivierung durch den Schlüssel
4 nicht möglich. Somit ist die Schusswaffe 1 auch gegen unberechtigtes Zerlegen
gesichert.
In der bisherigen
Darstellung der vom Erfinder bevorzugten Lösung kam ein Linearschloss zur Anwendung,
das von seiner Schlüsselkulisse und Sperrlogik einem klassischen Sicherheitsschloss
entspricht. In Fig. 15 bis Fig. 18 ist eine Lösung dargestellt in der ein Linear-schloss
derart modifiziert ist, dass es eine sehr einfache Lösung für die Sperrmechanik
8 der Schusswaffe 1 ermöglicht. Sie wird daher im weiteren Verlauf auch die
einfache Lösung genannt. Es werden nur die modifizierten Komponenten und
Prozesse dargestellt und besprochen.
Zuerst erfolgt eine
allgemeine Beschreibung des Systems der einfachen Lösung: Schlüssel und Schloss
sind im Vergleich zu der Sperrmechanik 8
der bevorzugten Lösung in dieser Sperrmechanik 8 der einfachen Lösung wie folgt
modifiziert. Der Schlüssel 4 hat keine Aussparung und damit keinen Haken an der
Unterseite für einen Fixierhebel und die Kulisse des Schlüssels 4 ist derart modifiziert
gestaltet, dass sie in Richtung der Schlüsselspitze, in der Abbildung nach
rechts, immer schmäler wird, womit modifizierte Sperrstifte 47 in Richtung der
Schlüsselspitze immer tiefer sitzen wie in Fig. 15 und Fig. 17 zu erkennen ist.
Dadurch wird erreicht, dass der Schlüssel 4 in jedem Zustand des Systems
abgezogen werden kann und der Schlüssel 4 nicht durch die Sperrstifte 47 bei einem
verschobenen Linearmodul 48 blockiert wird. Die Sperrstifte 47 sind derart
modifiziert, dass die Durchmesser der Sperrstifte 47 und damit auch die
Durchmesser ihrer jeweiligen Druckfedern 49 und Bohrungen 50 in denen sie sich
befinden entgegen der Bewegungsrichtung des Hubes S1 zunehmen. Dies ist in der
Ruheposition in Fig. 15 und Fig. 16 zu erkennen. Wird nun das Linearmodul 48
durch den Hub S1 nach links verschoben, wie in Fig. 17 und Fig. 18 dargestellt,
bewegt sich immer ein größerer Durchmesser über einem kleineren Durchmesser
womit die Sperrstifte 47 nicht in ein falsches Loch einer Schlossbasis 51
gleiten können und somit einem unbeabsichtigten Verhaken vorgebeugt ist. Dabei
sind in Fig. 16 und Fig. 18 nur die Schlossbasis 51 und das Linearmodul 48
isoliert dargestellt, um dieses Verhältnis der Durchmesser der Sperrstifte 47
effektiv darzustellen. Das Linearmodul 48 wird durch eine Feder, in dieser
Lösung durch eine Torsionsfeder 52 um eine Achse 53, in Anschlagposition rechts
gehalten. Der Hub einer Sperrstange 54 wird durch einen Mitnehmer 55, der in
eine Nut des Linearmoduls 48 ragt, auf das Linearmodul 48 übertragen.
Die Modi dieser in
Fig. 15 bis Fig. 18 dargestellten einfachen Lösung sind wie folgt: Ist der Schlüssel
4 in der Schlossbasis 51 die Sperrmechanik 8 in Freigabezustand 28, die Sperrstifte 47 werden derart
nivelliert, dass sich das Linearmodul 48 nach links, dargestellt durch den Hub
S1, bewegen kann, womit der Griffhebel 9 in Aktivstellung 38 gelangt und die
Schusswaffe 1 somit aktiviert wird. Das Linearmodul 48 bleibt während der gesamten
Zeit, in der die Schusswaffe 1 aktiviert ist, in einer linken Position, wie sie
in Fig. 17. Und Fig. 18 dargestellt ist. Wird nun der Druck der Hand auf den
Griffhebel 9 bei gezogener Schusswaffe 1 und damit entferntem Schlüssel 4 unterbrochen,
wodurch das Linearmodul 48 zurück nach rechts in Ausgangsposition gelangt,
gleiten die oberen Hälften der Sperrstifte 47 in ihr jeweiliges Loch in der
Schlossbasis 51 und blockieren somit ab diesem Moment das Linearmodul 48 gegen
jedes weitere Verschieben. Damit befindet sich Sperrmechanik 8 in Verriegelungszustand
29 und der Griffhebel 9 befindet sich in Sperrstellung 39. Die Schusswaffe 1 ist
somit gesperrt und kann nur mithilfe des Schlüssels 4 neuerlich aktiviert
werden. Im Gegensatz zur vom Erfinder
bevorzugten Lösung kann die Schusswaffe 1 auch im deaktivierten Zustand gezogen
werden. Um das zu verhindern, kann diese einfache Lösung entsprechend
modifiziert auch mit einem Fixierhebel 18, wie in der vom Erfinder bevorzugten
Lösung dargestellt, kombiniert werden. Des Weiteren kann ein Linearschloss mit
Sperrstiften deren Durchmesser entgegen der Bewegungsrichtung des Hubes
zunehmen auch in der vom Erfinder bevorzugten Lösung Verwendung finden, um
deren Betriebssicherheit weiter zu erhöhen.
Alternativ zu einem
Linearschloss kann auch ein Zylinderschloss zur Anwendung gelangen. Dieses
Zylinderschloss unterscheidet sich insofern von einem üblichen, als dass dabei
im Gegensatz zu den üblichen Zylinderschlössern der Schlüssel 4 in den
fixierten Teil eingeführt wird. Eine modifizierte Sperrmechanik 8 mit einem
derartigen Zylinderschloss für eine erfindungsgemäße Sperrvorrichtung mit einer
linearen Verriegelung auf Druck ist in Fig. 19 bis Fig. 26 dargestellt, wobei nur
die im Gegensatz zur Sperrmechanik 8 der bevorzugten Lösung modifizierten Teile
dargestellt sind. Dabei wird der Schlüssel 4 in eine Schlossbasis 56
eingeführt. Die Schlossfunktion erfolgt durch die Sperrstifte 15 auf einen drehbaren
Schlosszylinder 57, in dem sich die Druckfedern 24 mit einem Teil der Sperrstifte
15 befinden.
Zuerst erfolgt eine
allgemeine Beschreibung des Systems anhand von Fig. 19 und Fig. 20: In der Schlossbasis
56 ist der Schlosszylinder 57 drehbar um einen Winkel kleiner als 180 Grad
gelagert. Dieser Drehwinkel wird begrenzt durch Anschläge, die auf einem fest
mit der Schlossbasis 56 verbunden Gehäusedeckel 58 angebracht sind. Eine Torsionsfeder
59 hält den Schlosszylinder 57 im Anschlag. Auf einer Welle, in die der Schlosszylinder
57 rechts übergeht, sitzt ein Sperrzylinder 60, der um einen Winkel kleiner als
180 Grad drehbar ist, drehbar gelagert, wobei dieser Winkel durch Anschläge auf
dem Schlosszylinder 57 begrenzt wird. Der Sperrzylinder 60 wird von einer Torsionsfeder
61 in Anschlagsposition gehalten. Der Sperrzylinder 60 verfügt über zwei
spiralförmige Führungen in die Zapfen 62 einer Sperrstange 63 eingreifen.
Rechts neben der Schlossbasis 56 befindet
sich eine Fixierhebelmontage 64 im Waffenkörper 2 fixiert, mittels der ein Fixierhebel
65 um eine Achse 66 drehbar montiert ist. Eine Torsionsfeder 67 übt auf den Fixierhebel
65 ein Moment im Uhrzeigersinn aus, wodurch die Sperrstange 63 über einen Sperrstangemitnehmer
68 nach rechts gedrückt wird, als auch der linke untere Bereich des Fixierhebels
65 den Schlüssel 4 in dem System fixiert, indem dieser in den Fixierhebel 65
einhakt.
Anhand von Fig. 21
bis Fig. 26 erfolgt nun die Beschreibung der Funktionsabfolge durch Darstellung
der einzelnen Modi, dabei stellt
Fig. 22 den Schnitt des Schlosszylinders 57 dar, wie er in den Abbildungen Fig.
21 und Fig. 23 bis Fig. 26 verwendet wird. Diese Darstellungen erfolgen in
einem Teilschnitt um einen Blick auf alle funktionsrelevanten Teile zu
gewährleisten. Dabei wurde der Gehäusedeckel 58 so geschnitten, dass nur die
Anschläge sichtbar sind. Die Modi erfolgen analog zur bereits ausführlich
beschriebenen vom Erfinder bevorzugten Lösung in Fig. 5 bis Fig. 10 und werden
daher hier nur in ihrem Bezug auf das Zylinderschloss beschrieben.
In Fig. 21 befindet
sich das System im Ruhezustand. Die
Schusswaffe 1 ist im Holster 3 und damit der Schlüssel 4 in der Schlossbasis 56.
Die Trennflächen der Sperrstifte 15 werden durch den Schlüssel 4 nivelliert,
die Sperrmechanik 8 befindet sich somit in Freigabezustand 28. Der Schlosszylinder
57 wird durch die Torsionsfeder 59 gegen den Anschlag des Gehäusedeckels 58 im
Uhrzeigersinn gedrückt. Der Sperrzylinder 60 wird durch die Torsionsfeder 61
gegen den Anschlag des Schlosszylinders 57 gegen den Uhrzeigersinn gedrückt.
Der Fixierhebel 65 drückt durch die Torsionsfeder 67 die Sperrstange 63 über
den Sperrstangenmitnehmer 68 nach rechts auf Anschlag. Der Griffhebel 9
befindet sich somit in Sperrstellung 39.
In Fig. 23 wird die
Schusswaffe 1 aktiviert. Durch den Hub der Sperrstange 63, dargestellt durch
den Pfeil S1, greifen die Zapfen 62 der Sperrstange 63 in die spiralförmigen
Führungen des Sperrzylinders 60 und verdrehen
diesen gegen den Uhrzeigersinn. Durch den Anschlag des Sperrzylinders 60 zum Schlosszylinder
57 wird der Schlosszylinder 57 mitgedreht. Diese gemeinsame Verdrehung erfolgt
gegen die Kraft der Torsionsfeder 59 und wird durch die zwei Pfeile M1
dargestellt.
In Fig. 24 ist die
Schusswaffe 1 aktiviert und wurde gezogen. Der Schlosszylinder 57 wurde durch
die Torsionsfeder 59 zurückgedreht, da die Zapfen 62 über das Ende der
spiralförmigen Führungen des Sperrzylinders 60 hinaus geglitten sind und wird
nun durch die Sperrstifte 15 gegen verdrehen fixiert, da der Schlüssel 4
abgezogen wurde. Die Sperrstange 63 befindet sich in linker Anschlagposition,
der Griffhebel 9 befindet sich somit in Aktivstellung 38, wodurch die
Funktionen der Schusswaffe 1 freigegeben sind.
In Fig. 25 wird der
Druck auf den Griffhebel 9 der Schusswaffe 1 unterbrochen wodurch die Sperrstange
63 durch die Torsionsfeder 67 über den Fixierhebel 65 nach rechts gedrückt
wird. Dieser Hub wird dargestellt durch den Pfeil S2. Dabei greifen die Zapfen
62 der Sperrstange 63 auf der anderen Seite als beim Aktivieren in die spiralförmigen
Führungen des Sperrzylinders 60 ein und
verdrehen diesen gegen die Kraft der Torsionsfeder 61 im Uhrzeigersinn, dargestellt
durch den Pfeil M2. Dies erfolgt, da die Torsionsfeder 61 aufgrund ihrer
Dimensionierung ein deutlich schwächeres Moment ausübt
als die Torsionsfeder 67 über die Zapfen 62
der Sperrstange 63. Der Schlosszylinder 57 wird währenddessen durch die Sperrstifte
15 fixiert.
Fig. 26 stellt den
Zustand des Systems dar, in dem eine nicht autorisierte Aktivierung versucht
wird. Der Sperrzylinder wurde durch die Torsionsfeder 61 wieder zurück in
Anschlagposition gebracht. Die Kraft durch die Hand, dargestellt durch den
Pfeil FH, versucht die Sperrstange 63 nach links zu verschieben. Da die Sperrstifte
15 den Schlosszylinder 57 gegen verdrehen fixieren und sich der Sperrzylinder
60 durch den Anschlag nur gemeinsam mit dem Schlosszylinder 57 in die Richtung
gegen den Uhrzeigersinn verdrehen kann, wird auch der Sperrzylinder 60
blockiert. Die Zapfen 62 der Sperrstange 63 können somit den Sperrzylinder 60
nicht über die spiralförmigen Führungen verdrehen und werden somit von diesem
blockiert, die Sperrmechanik 8 befindet sich somit in Verriegelungszustand 29. Die
Sperrstange 63 kann sich nicht nach links bewegen, womit der Griffhebel 9 in Sperrstellung
39 verharrt, eine Aktivierung der Schusswaffe 1 ist nicht möglich, sie ist gesperrt.
Genauso wie das
Linearschloss kann auch das Zylinderschloss in einer einfachen Lösung angewandt
werden. Diese einfache Lösung des Zylinderschlosses erfolgt entsprechend modifiziert
analog zur einfachen Lösung des Linearschlosses und es wurde daher auf eine
eigene Darstellung verzichtet. Dabei wird der Schlüssel 4 so modifiziert wie in
der einfachen Lösung des Linearschlosses sodass er in Richtung der
Schlüsselspitze immer schmaler wird womit die Sperrstifte in Richtung der
Schlüsselspitze immer tiefer sitzen womit der Schlüssel 4 jederzeit abgezogen
werden kann. Die Sperrstifte müssen nicht modifiziert werden und können gleiche
Durchmesser aufweisen da sie in einem Zylinderschloss nicht übereinander gelangen.
Im Gegensatz zum in Fig. 19 bis Fig. 26 dargestellten Zylinderschloss
benötigt diese einfache Lösung keinen Sperrzylinder. Die Führungsnuten
sind direkt am Schlosszylinder angebracht und verdrehen diesen direkt gegen
eine Feder. Dadurch funktionieren sämtliche Modi analog zur einfachen Lösung
mit dem Linearschloss. Die einfache Lösung mit dem Zylinderschloss kann
ebenfalls mit und ohne Fixierhebel erfolgen.
Die bisher
dargestellte, vom Erfinder bevorzugte, Lösung erfolgte mit einem Aktivierelement
9, ausgeführt als Griffhebel 9, an der Vorderseite des Griffes des
Waffenkörpers 2. Alternativ dazu kann das Aktivierelement 9 an jeder beliebigen
Stelle der Schusswaffe 1 angebracht werden, an der eine Hand detektiert werden
kann. Eine naheliegende Variante ist, dass es an der Rückseite des Griffes angebracht wird.
Eine derartige Lösung ist in Fig. 27 dargestellt. Dabei wird der Druck, der
durch die Hand ausgeübt wird, durch ein Aktivierelement 9, ausgeführt als modifizierter
Griffhebel 9, aufgenommen, welcher um eine Achse 69 drehbar gelagert ist und
durch zwei Brücken 70, die um den Magazinschacht der Schusswaffe 1 herum führen,
auf die Sperrstange 17 übertragen.
Im Gegensatz zu den
bisher dargestellten Lösungen, die alle durch einen Aktivierungshub auf Druck,
dargestellt durch die Pfeile S1, gekennzeichnet sind, erfolgt nun noch in Fig.
28 bis Fig. 33 die Darstellung für eine Lösung des Aktivierungshubes auf Zug,
dargestellt durch den Pfeil S3 in Fig. 30 Dabei zeigt Fig. 28 eine derartig
modifizierte Verriegelungseinheit 5 mit entsprechender Sperrmechanik 8 und
einem Aktivierelement 9, ausgeführt als modifizierter Griffhebel 9, eingebaut
in eine Schusswaffe 1 und die Abbildungen Fig. 29 bis Fig. 33 die isolierte erfindungsgemäße
Lösung in ihrer Funktionsabfolge. Diese wird wieder anhand der einzelnen
Abbildungen in der Folge beschrieben wobei nur die Unterschiede und neuen
Aspekte gegenüber den vorangegangenen Lösungen explizit beschrieben werden:
Zuerst erfolgt eine
allgemeine Beschreibung des Systems anhand von Fig. 28: Analog zur bereits
dargestellten Sperrmechanik 8 auf Druck besteht auch die Sperrmechanik 8 auf
Zug aus einer im Waffenkörper 2 fixierten Schlossbasis 71, mit der ein
Linearmodul 72 durch Nuten verschiebbar verbunden ist. Auf einer Achse 73, die
am Linearmodul 72 fixiert ist, befindet sich ein Sperrhaken 74 drehbar gelagert,
der eine Sperrstange 75 kontrolliert. Dabei drückt eine Druckfeder 76, die
durch die Köpfe zweier Schrauben 77 positioniert wird, den Sperrhaken 74 gegen
den Uhrzeigersinn. Da der Sperrhaken 74 durch eine Kontaktplatte 78 abgestützt
wird, die an einer Fixierhebelmontage 79 befestigt ist, drückt die Druckfeder
76 gleichzeitig das Linearmodul 72 nach links gegen einen Anschlag in
Ruheposition. Ein Fixierhebel 80 ist drehbar auf einer Achse 81 gelagert, die
an der Fixierhebelmontage 79 befestigt ist. Der Fixierhebel 80 wird durch eine Torsionsfeder
82 gegen den Uhrzeigersinn gedrückt, sodass er die Sperrstange 75 nach links in
Anschlagposition drückt. Der
modifizierte Griffhebel 9 ist drehbar um eine Achse 83 gelagert und hakt direkt
in die Sperrstange 75 ein. Der Griffhebel 9 ist in dieser Position in Sperrstellung
39 und damit sind die Funktionen der Schusswaffe 1 blockiert. Ein adaptierter
Abzug 84 ist ein Teil des Schussauslösemechanismus 22, der Teil der als
Beispiel dienenden Schusswaffe 1 ist.
Fig. 29 stellt den
Status des Systems dar bei dem die Schusswaffe 1 in dem Holster 3 in der
Trageposition frei von äußeren Einflüssen oder Kräften ist. Der Schlüssel 4 ist
in der Schlossbasis 71 und die Sperrmechanik 8 somit in Freigabezustand 28. Der
Sperrhaken 74 drückt durch die Druckfeder 76 das Linearmodul 72 gegen den
Anschlag der Schlossbasis 71 nach links. Die Sperrstange 75 ist in der
Anschlagsposition links, wodurch der Abzug 84 und der Verriegelungsschieber 40
blockiert sind. Der Griffhebel 9 ist auf Anschlagsposition gegen den
Uhrzeigersinn und damit in Sperrstellung 39. Der Fixierhebel 80 ist in
Anschlagposition und somit in einen Fixierhaken 85 eingehakt. Dieser Fixierhaken
85 liegt parallel zum Schlüssel 4, in der Darstellung dahinter und ist wie der Schlüssel
4 im Holsterkörper 6 fixiert. Die Schusswaffe 1 ist dadurch im Holster 3 fixiert und kann nicht
herausfallen.
Fig. 30 stellt den
Status des Systems dar, bei dem die Schusswaffe 1 in dem Holster 3 durch den
Zugriff der Hand aktiviert wird. Durch die Kraft der Hand FH, dargestellt als
Pfeil, wird ein Moment auf den Griffhebel 9 ausgeübt das die Sperrstange 75
nach rechts gegen den Druck der beiden Federn 76 und 82 drückt, was die Sperrstange
75 nach rechts verschiebt. Dargestellt wird dieser Hub durch den Pfeil S3.
Durch diese Bewegung verdreht sich der Sperrhaken 74 im Uhrzeigersinn bis er
die Sperrstange 75 völlig frei gibt. Der Fixierhebel 80 wird durch die Sperrstange
75 im Uhrzeigersinn verdreht und öffnet dadurch die Fixierung des Fixierhakens
85 durch dessen Haken.
Fig. 31 stellt den
Status des Systems dar bei dem die Schusswaffe 1 in dem Holster 3 durch den
Zugriff der Hand und den dadurch ausgeübten Druck auf den Griffhebel 9
aktiviert ist. Durch die Kraft der Hand, dargestellt durch den Pfeil FH, wird
der Griffhebel 9 bis zum Anschlag in Aktivstellung 38 gedrückt, wodurch die Sperrstange
75 so weit wie möglich nach rechts verschoben ist. Dadurch befinden sich die
Rotationskulisse für den Abzug 84 und die Ausnehmung für den Verriegelungsschieber
40 am Blockierabschnitt 36 der Sperrstange 75 in der freigebenden Position. Als Gegenkraft
wirkt nun nur mehr die Federkraft der Torsionsfeder 82 über den Fixierhebel 80.
Der Sperrhaken 74 hat sich durch die Druckfeder 76 gegen den Uhrzeigesinn in
den Freiraum hinter der Kontaktbarriere der Sperrstange 75 zurückgedreht,
wodurch er gleichzeitig auch das Linearmodul 72 wieder in Anschlagposition
links gebracht hat. Die Achsen der geteilten Sperrstifte 15 sind wieder
kongruent, somit können sich auch die Sperrstifte 15 wieder in deren
Achsrichtung bewegen und der Schlüssel 4 kann somit abgezogen werden. Gleichzeitig
hat auch der Fixierhebel 80 den Haken des Fixierhakens 85 vollständig
freigegeben. Die Schusswaffe 1 kann dadurch aus dem Holster 3 gezogen werden
und nachdem die Schusswaffe aus dem Holster gezogen wurde, kann der Abzug 84
durch eine Abzugskraft, dargestellt durch den Pfeil FA, betätigt werden, welche
durch das Drehmoment, dargestellt durch die Pfeile MA, einen Schuss auslöst.
Genauso kann auch der Verriegelungsschieber 40 durch eine Öffnungskraft, dargestellt
durch den Pfeil FO, betätigt werden, wodurch die Schusswaffe 1 zerlegt werden
kann.
Wird nun die Kraft
durch die Hand FH auf den Griffhebel 9 unterbrochen, bewegt sich dieser in Sperrstellung
39. Die Sperrstange 75 wird durch die Torsionsfeder 82 mittels des Fixierhebels
80 nach links gedrückt, wodurch die Kontaktbarriere der Sperrstange 75 den Sperrhaken
74 kurzfristig im Uhrzeigersinn verdreht, sodass dieser dann wieder in die
Kontaktbarriere einhakt, da die Kraft die aus der Torsionsfeder 82 resultiert
deutlich größer ist als die aus der Druckfeder 76. Damit ist der Zustand des
Systems erreich, der in Fig. 32 und Fig. 33 dargestellt ist. Wird nun neuerlich
Druck auf den Griffhebel 9 ausübt, kann sich die Sperrstange 75 nicht bewegen,
da diese in den Sperrhaken 74 eingehakt ist und dieser sich nicht bewegen kann,
da die Sperrstifte 15 des Schlosses ohne den Schlüssel 4 in Sperrposition sind
und sich die Sperrmechanik somit in Verriegelungszustand 29 befindet. Der Griffhebel
9 ist also dauerhaft in Sperrstellung 39 und die Waffe ist deaktiviert.
In dieser Lösung
der Sperrmechanik auf Zug gelangt ein modifizierter Zerlegeschutz
zur Anwendung der in Fig. 28 ebenfalls dargestellt ist. Dabei ist die Lasche einer
Schlossblende 86 federnd ausgeführt, sodass sie nach dem Einschieben von oben
etwas aufspringt und im Waffenkörper 2 einhakt, wodurch sie fest sitzt und
nicht einfach wieder herausgezogen werden kann. Durch einen Öffnungsschieber 87
kann diese federnde Lasche der Schlossblende 86 so zusammengedrückt werden dass
sie wieder durch den Schlitz passt, durch den sie von oben eingeführt wurde.
Dazu wird der Öffnungsschieber 87, der nur bei geöffneter Schusswaffe 1 erreichbar
ist, nach links gedrückt.
Natürlich kann die Lösung
der Sperrmechanik auf Zug auch als einfache Lösung wie bei der Sperrmechanik
auf Druck ausgeführt werden Des Weiteren kann die Lösung auf Zug auch mit einem
Zylinderschloss ausgeführt werden. Dazu muss lediglich die Steigung der
spiralförmigen Führungen des Sperrzylinders 60 umgekehrt werden.
Optional können bei
Bedarf auch weitere Funktionen bzw. Bewegungen von Teilen der Schusswaffe 1 mittels
der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung gesperrt werden. In Fig. 34 bis Fig. 37
wird dies exklusiv anhand der vom Erfinder bevorzugte Lösung dargestellt. Diese
optionalen Sperrerweiterungen sind in den anderen Darstellungen nicht enthalten.
So wird als Erweiterung auch ein Magazin 88 gegen ein Entnehmen gesperrt, indem
an einem Umlenkhebel 89 Zapfen in das Magazin 88 ragen und dieses im gesperrten
Zustand fixieren. Zusätzlich wird noch ein Verschluss 90 gesperrt, indem eine
Zunge einer Verschlussfixierung 91 in eine Ausnehmung des Verschlusses 90 ragt
und diesen dadurch an einer Bewegung hindert. Dadurch kann der Verschluss 90
nicht repetiert werden und ein Durchladen ist somit nicht möglich. In Fig. 35
bis Fig. 37 wird der Funktionsablauf dargestellt. In Fig. 35 befindet sich der
Griffhebel 9 in Sperrstellung 39 und die Schusswaffe 1 somit in gesperrtem
Zustand, die Zapfen des Umlenkhebels 89 ragen in das Magazin 88 und die Zunge
der Verschlussfixierung 91 in den Verschluss 90. In Fig. 36 wird die
Schusswaffe 1 durch den Druck der Hand FH, dargestellt als Pfeil,
auf den Griffhebel 9 aktiviert. Der Umlenkhebel
89 dreht sich gegen den Uhrzeigersinn, wodurch sich die Zapfen des Umlenkhebels
89 aus den Ausnehmungen des Magazins 88 bewegen. Eine Sperrstange 92 bewegt
sich nach links wodurch die Verschlussfixierung 91 im Uhrzeigersinn gedreht
wird und den Verschluss 90 frei gibt. In Fig. 37 ist der Griffhebel 9 in Aktivstellung
38 und die Schusswaffe 1 somit aktiviert und die Funktionen sind freigegeben,
sowohl Verschluss 90 als auch Magazin 88 sind beliebig beweglich.
Um das Sperrsystem
gegen Manipulation zu schützen ist es insbesondere bei Waffen mit einem Waffenkörper
2 aus Kunststoff sinnvoll, den Waffenkörper 2 um die Sperrmechanik 8 durch einen
Metallteil aus Blech zu verstärken. Eine Lösung für eine Verstärkung 93 ist in
Fig. 38 bis Fig. 40 dargestellt, wobei der Waffenkörper 2 generell in einem
Schnitt dargestellt ist um die Verstärkung 93 in ihrer Position darzustellen.
Dabei ist die Verstärkung 93 so gestaltet, dass sich im Bereich der
essenziellen Sperrmechanik eine geschlossene Metallfläche befindet. Wo es
möglich ist, wird die Metallfläche durch Löcher unterbrochen um den
Kunststoffkörper möglichst homogen zu halten. An der linken Seite sind die
Kanten aufgebogen, um den Verschluss durch die Schlossblende 20 oder 86
ebenfalls zu verstärken.
In dieser vom
Erfinder bevorzugten Lösung wird als Gegenstück zur Schusswaffe 1, in der die
Verriegelungseinheit 5 eingebaut ist, als Entriegelungseinheit 3 ein
Sicherheitsholster 3 verwendet, in dem das Entriegelungselement 4, ausgeführt
als Schlüssel 4, montiert ist. Wie in Fig. 42 bis Fig. 44 zu erkennen ist, ist
dieser Schlüssel 4 in den Holsterkörper 6 eingeschweißt
und wird dabei gleichzeitig durch die Schlüsselfixierung 7 fixiert. Diese Schlüsselfixierung
7 ist ebenfalls in das Material des Holsters 3 eingeschweißt und ist dabei in
dieser vom Erfinder bevorzugten Lösung so geformt dass sie auch um die
Gürtellasche des Holsters 3 reicht, womit ein allfällig versuchtes
Herausbrechen des Schlüssels 4 aus dem Holster unmöglich gemacht wird.
Grundsätzlich wird die Schusswaffe 1 durch
den Fixierhebel 18, wie in den früheren Darstellungen beschrieben, in dem Holster
3 fixiert. Diese Fixierung ist sinnvoll, im Sinne der Erfindung bei einem offen
getragenen Holster jedoch noch nicht ausreichend um die Schusswaffe 1 vor einem
unautorisierten Zugriff zu schützen, da ein Unberechtigter an diese in einem
günstigen Moment gelangen könnte. Es ist daher eine weitere Sicherung auf
Seiten des Holsters 3 nötig die die Schusswaffe 1 im Sinne der Erfindung vor
einem derartigen unberechtigten Zugriff weitgehend schützt.
Diese Sicherung
wird in der Folge anhand von Fig. 41 bis Fig. 58 erklärt. Die Holstersicherung
besteht lediglich aus 4 Bauteilen: Einem Sicherungshebel
94, der um eine erste Achse 95 drehbaren gelagert ist, über den die Sicherung
bedient wird, sowie eine Fixierklappe 96, die um eine zweite Achse 97 drehbar
gelagert ist, wobei die Fixierklappe 96 die Funktion hat, den Waffenkörper 2 zu
fixieren. Der Sicherungshebel 94 hat zwei mögliche Positionen, vorne und
hinten, welche durch ein Einrasten eines federnden Teiles des Sicherungshebels
94 in eine entsprechende Kulisse des Holsterkörpers 6
eingenommen werden, wie in Fig. 45 bis Fig. 47, Schnitt D-D und dessen Detail
S, dargestellt.
Die Positionen und
die Funktion dieser Konstruktion werden nun anhand von Fig. 48 bis Fig. 58
anhand der isolierten Sicherungsmechanik dargestellt und erklärt. Dabei ist
Fig. 49, 52, 54, 56 jeweils der Seitenriss von Fig. 48, 51, 53 und 55. Die
Grundposition des Sicherungshebels 94 ist für den Träger der Schusswaffe 1 hinten,
das entspricht in der Abbildung rechts wie in Fig. 41 bis Fig. 43, Fig. 45 bis
Fig. 48, Fig. 50, Fig. 57 und Fig. 58 identisch dargestellt, wodurch die Fixierklappe
96 in den Holsterkörper 6 und damit in die Ausnehmung
des Waffenkörpers 2 für den Abzug ragt, wie in Fig. 42 zu erkennen ist, wodurch
eine Entnahme der Schusswaffe 1 nicht möglich ist. Durch die spezielle
Ausführung der Konstruktion wird dabei die Fixierklappe 96 durch den Sicherungshebel
94 blockiert, sodass diese unbeweglich ist wie in Fig. 44 und Fig. 49 zu
erkennen ist, indem sie zwischen den Anschlägen am Holsterkörper 6 und
am Sicherungshebel 94 eingeklemmt ist. Dabei sind Fig. 48 der Aufriss, Fig. 49
der Seitenriss und Fig. 50 der Schrägriss von diesem Systemstatus der
isolierten Sicherungsmechanik des Holsters 3.
Wird nun der Sicherungshebel
94 nach vorne geschoben, was in der Abbildung Fig. 51 dargestellt ist durch die
Kraft F1 als Pfeil nach links, erfolgt eine Drehung des Sicherungshebels 94
gegen den Uhrzeigersinn, dargestellt durch den Pfeil M3. Dadurch gibt der Sicherungshebel
94 zuerst die Beweglichkeit der Fixierklappe 96 frei und dreht diese anschließend,
dargestellt in der Abbildungen Fig. 52 durch den Pfeil M4, im Uhrzeigersinn, in
die Vertikale indem die Oberkannte des Hebelarmes des Sicherungshebels 94 in
die obere Nase der Fixierklappe 96 einhakt und diese mitnimmt. Fig. 52 stellt
diesen Vorgang im Seitenriss von Fig. 51 dar.
Sobald die Fixierklappe
96 die Vertikale und damit auch den Anschlag für die Vertikale des Holsterkörpers 6 erreicht, gibt diese obere Nase den Raum
frei, sodass der Sicherungshebel 94 noch weiter bewegt werden kann und der
Hebelarm des Sicherungshebels 94 schließlich die Fixierklappe 96 in der
vertikalen Position, durch den Anschlag am Holsterkörper 6 und
den Anschlag am Sicherungshebel, fixiert, wie in Fig. 53 und Fig. 54
dargestellt. Die Fixierklappe 96 ist nun eingeklappt und die Schusswaffe 1 kann
entnommen werden. Sinngemäß gleichartig, nur in die andere Richtung, wird das
Holster 3 auch wieder versperrt indem bei der Bewegung in Gegenrichtung nach hinten,
in Fig. 55 dargestellt durch die Kraft F2 als Pfeil nach rechts, die Drehung
gegen den Uhrzeigersinn, dargestellt durch den Pfeil M5, die Unterkante des
Hebelarmes des Sicherungshebels 94 in die untere Nase der Fixierklappe 96
einhakt, wie in Fig. 55 und Fig. 56 dargestellt, und diese nach unten bewegt,
wodurch sich die Fixierklappe 96 gegen den Uhrzeigersinn, dargestellt durch den
Pfeil M6 in das Holster 3 hinein dreht, womit wieder die Position von Fig. 48
bis Fig. 50 erreicht wird und die Schusswaffe 1 somit im Holster gesichert ist.
Bei Waffen mit
einem vorgespannten Abzug, wie sie in der vom Erfinder bevorzugten Lösung als
Beispiel verwendet wird, muss die Rotationskulisse, die den Abzug blockiert
oder frei gibt, derart gestaltet sein, dass sie die Sperrstange nach einem
unberechtigten Versuch einer Schussabgabe blockiert, um undefinierte Zustände
des Schussauslösemechanismus 22, dessen
Teil der Abzug ist, zu vermeiden. Dies kann dadurch geschehen, dass der Abzug
auch in Sperrstellung oder Sperrzustand 39 des Aktivierelements 9 teilweise in
die Kulisse eintaucht. Die Funktion zweier derartiger Kulissen wird in Fig. 59
bis Fig. 66 bei einer Sperrmechanik 8 auf Druck dargestellt. Dabei stellt Fig.
59 bis Fig. 62 eine positive Kulisse am Abzug dar bei der die Kulisse aus dem
Abzugskörper heraustritt und Fig. 63 bis Fig. 66 eine negative Kulisse bei der
die Kulisse im Abzugskörper ausgenommen ist.
Fig. 59 und Fig. 60
zeigen das System mit positiver Kulisse in Sperrstellung oder Sperrzustand 39. Eine Sperrstange
98 ist in Anschlagsposition rechts, ein Abzug 99 ist nicht betätigt, was auch
klar an einer ausgeklappten Abzugssicherung 100 zu erkennen ist.
Fig. 61 zeigt das
System nach dem Versuch einer Schussabgabe in Sperrstellung oder Sperrzustand
39. Da die Sperrstange 98 nach wie vor in der Position rechts ist fährt die
Rotationskulisse des Abzuges 99 in die kleine Ausnehmung der Gegenkulisse auf
der Sperrstange 98 ein und wird dann von dieser blockiert. Dadurch wird ein
Winkel des Abzuges 99, der groß genug ist, um einen Schuss auszulösen
verhindert. Gleichzeitig blockiert die Kulisse des Abzuges 99 dadurch auch die Sperrstange
98 sodass diese jetzt nicht mehr bewegt werden kann. Dadurch wird ein
undefinierter Zustand der Schusswaffe 1 verhindert. Um die Schusswaffe 1 nun
erneut aktivieren zu können muss der Abzug 99 erst wieder in seine vorgespannte
Grundposition mit ausgeklappter Abzugssicherung 100 gebracht werden, was im
Normalfall durch ein Repetieren des Verschlusses 90 der Schusswaffe 1 geschieht.
Danach kann die Schusswaffe 1 wieder ganz normal aktiviert werden.
Fig. 62 zeigt das
System in Aktivstellung oder Aktivzustand
38 bei der Auslösung eines Schusses. Die Sperrstange 98 ist durch den Aktivierungshub,
dargestellt als Pfeil S1, links in Anschlagposition, somit ist die Gegenkulisse
auf der Sperrstange 98 in freigebender Position und der Abzug 99 kann sich bis
zum maximalen Winkelanschlag drehen und somit einen Schuss auslösen.
Analog dazu verhält
es sich auch bei der negativen Kulisse. Fig. 63 und Fig. 64 zeigen das System
mit negativer Kulisse in Sperrstellung oder Sperrzustand 39. Eine Sperrstange
101 ist in Anschlagsposition rechts, ein Abzug 102 ist nicht betätigt, was auch
klar an der ausgeklappten Abzugssicherung 100 zu erkennen ist.
Fig. 65 zeigt das
System nach dem Versuch einer Schussabgabe in Sperrstellung oder Sperrzustand
39. Da die Sperrstange 101 nach wie vor in der Position rechts ist, fährt die
Rotationskulisse des Abzuges 102 in die Ausnehmung der Gegenkulisse auf der Sperrstange
101 ein und wird dann von dieser durch ihre Form blockiert. Dadurch wird ein
Winkel des Abzuges 102, der groß genug ist um einen Schuss auszulösen,
verhindert. Gleichzeitig blockiert die Kulisse des Abzuges 102 dadurch auch die
Sperrstange 101, sodass diese jetzt nicht mehr bewegt werden kann. Dadurch wird
ein undefinierter Zustand der Schusswaffe 1 verhindert. Um die Schusswaffe 1 nun
erneut aktivieren zu können muss der Abzug 102 erst wieder in seine
vorgespannte Grundposition mit ausgeklappter Abzugssicherung 100 gebracht
werden, was im Normalfall durch ein Repetieren des Verschlusses 90 der
Schusswaffe 1 geschieht. Danach kann die Schusswaffe
1 wieder ganz normal aktiviert werden.
Fig. 66 zeigt das
System in Aktivstellung oder Aktivzustand 38 bei der Auslösung eines Schusses.
Die Sperrstange 101 ist durch den Aktivierungshub, dargestellt als Pfeil S1,
links in Anschlagposition, somit ist die Gegenkulisse auf der Sperrstange 101
in freigebender Position und der Abzug 102 kann sich bis zum maximalen Winkelanschlag
drehen und somit einen Schuss auslösen.
PATENTANSPRÜCHE
1. Sperrvorrichtung für Schusswaffen
zur lösbaren Sperrung durch Blockierung oder Unterbrechung eines Schussauslösemechanismus
(22) einer Schusswaffe (1), wobei die Sperrvorrichtung eine Verriegelungseinheit
(5) und ein Entriegelungselement (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verriegelungseinheit (5) an der Schusswaffe (1) angeordnet ist, wobei die Verriegelungseinheit
(5) zumindest eine Sperrmechanik (8) und zumindest ein Aktivierelement (9)
aufweist, wobei das Aktivierelement (9) mit dem Schussauslösemechanismus (22)
der Schusswaffe (1) derart gekoppelt ist, dass in einer Sperrstellung oder
Sperrzustand (39) des Aktivierelementes (9) der Schussauslösemechanismus (22)
für eine Schussauslösung gesperrt ist, und in einer Aktivstellung oder
Aktivzustand (38) des Aktivierelementes (9) der Schussauslösemechanismus (22)
auslösbar ist, und wobei in einem Verriegelungszustand (29) der Sperrmechanik (8)
das Aktivierelement (9) gegen ein Bewegen oder Bringen aus der Sperrstellung
oder dem Sperrzustand (39) in die Aktivstellung oder Aktivzustand (38)
blockiert ist, und wobei die Sperrmechanik (8) einen ersten Kopplungsbereich (26)
und das Entriegelungselement (4) einen zweiten korrespondierenden Kopplungsbereich
(27) aufweist, und bei Zusammenwirken der beiden Kopplungsbereiche (26,27) die
Sperrmechanik (8) von dem Verriegelungszustand (29) in einen Freigabezustand (28)
wechselt, sodass das Aktivierelement (9) während der Dauer des Freigabezustands
(28) von der den Schussauslösemechanismus (22) der Schusswaffe (1) blockierenden
oder unterbrechenden Sperrstellung oder Sperrzustand (39) in eine den Schussauslösemechanismus
(22) der Schusswaffe freigebende Aktivstellung oder Aktivzustand (38) bringbar ist.
2. Sperrvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der erste Koppelungsbereich (26) als Öffnungsbereich
(12) ausgebildet ist, und der zweite Kopplungsbereich (27) zumindest als
Teilbereich des Entriegelungselements (4) ausgebildet ist, wobei die beiden
Kopplungsbereiche (26,27) durch Einbringen des Teilbereiches des
Entriegelungselements (4) in den Öffnungsbereich (12) zusammen wirken.
3. Sperrvorrichtung nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinheit (5) auf die
Schusswaffe (1) montierbar ist.
4. Sperrvorrichtung nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinheit (5) in die
Schusswaffe (1) integriert ist.
5. Sperrvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe (1) eine Öffnung (12) aufweist, in
welche das Entriegelungselement (4) zum Zusammenwirken mit der
Verriegelungseinheit (5) zumindest in den ersten Kopplungsbereich (26) einführbar
ist.
6. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrmechanik (8) ein
mechanisches Schloss umfasst.
7. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrmechanik (8) ein
mechanisches Stiftschloss umfasst.
8. Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrmechanik (8) ein Linearschloss (10)
umfasst.
9. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4) in
einer von der Schusswaffe (1) trennbaren Entriegelungseinheit (3) angeordnet
ist.
10. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4) in
einem Holster (3) angeordnet ist.
11. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4) in
einem Aufbewahrungsbehälter angeordnet ist.
12. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4) in
einer Haltevorrichtung angeordnet ist.
13. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4)
als mechanischer Schlüssel ausgeführt ist.
14. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Aktivierelement (9) als
mechanisches Tastelement ausgeführt ist.
15. Sperrvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass das Aktivierelement (9) als mechanischer Hebelarm
ausgeführt ist.
16. Sperrvorrichtung nach Anspruch 14 oder
15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rückstellelement (17) vorgesehen ist, das
eine in die Sperrstellung (39) drängende Rückstell-kraft auf das Aktivierelement
(9) ausübt.
17. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe einen Handgriff
aufweist, und das Aktivierelement (9) an diesem Handgriff angeordnet ist.
18. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff eine der Handfläche
eines Benutzers zugewandte Außenseite und eine gegenüberliegende der Handfläche
des Benutzers abgewandte Innenseite aufweist, und das Aktivierelement (9) an
der Innenseite angeordnet ist.
19. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff eine der Handfläche
eines Benutzers zugewandte Außenseite und eine gegenüberliegende der Handfläche
des Benutzers abgewandte Innenseite aufweist, und das Aktivierelement (9) an
der Außenseite angeordnet ist.
20. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sich für den Fall, dass
sich das Aktivierelements (9) in
Sperrstellung oder Sperrzustand (39) befindet, eine Zerlegemechanik
(40) der Schusswaffe (1) blockiert oder gesperrt ist.
21. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrvorrichtung durch die
Verriegelungseinheit (5) eine bereits in der Schusswaffe (1) vorhandene Sperrvorrichtung
oder Sicherheitsvorrichtung aktiviert oder deaktiviert.
22. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Schusswaffe, die im
Wesentlichen einen aus Kunststoff bestehenden Waffenkörper (2) aufweist, die
Verriegelungseinheit (5) durch eine Verstärkung (93) in dem Waffenkörper (2)
geschützt ist, wobei die Verstärkung (93)
aus einem Material besteht, welches härter ist als der Kunststoff des Waffenkörpers
(2).
23. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (4)
ein mechanischer Schlüssel ist, und die Sperrmechanik (8) zumindest ein dazu
korrespondierendes Linearschloss (10) und eine Sperrstange (17) aufweist, wobei
das Linearschloss (10) aus einer Schlossbasis (11) und einem entlang der
Schlossbasis (11) gleitend oder bewegbar gelagerten Linearmodul (13) besteht,
wobei die Schlossbasis (11) einen zu dem ersten Kopplungsbereich (26) weisenden
Öffnungsbereich (12) aufweist, in welchen zumindest ein in jeweils einer
Bohrung (25) geführter Sperrstift (15) des Linearschlosses (10) ragt, wobei der
Sperrstift (15) zweiteilig ausgeführt ist, und die jeweilige Bohrung (25) sich
von dem Linearmodul (13) in die Schlossbasis (11) erstreckt, und jeweils ein
Federelement (24) den zumindest einen Sperrstift (15) in eine erste Position in
Richtung Öffnungsbereich (12) drückt, wobei ein Einbringen des Schlüssels in
den Öffnungsbereich (12) den zumindest einen Sperrstift (15) entgegen der
Federkraft des Federelements (24) in eine zweite Position verschiebt, und in
der zweiten Position die den zumindest einen Sperrstift (15) teilende Trennfläche
zwischen den zwei Teilen des Sperrstiftes (15) parallel zu einer zwischen
Schlossbasis (11) und Linearmodul (13) befindlichen Gleitebene (14) ausgerichtet
ist, womit eine Gleitbewegung des Linearmoduls (13) ermöglicht ist, um eine
Öffnungsbewegung freizugeben, in der das Aktivierelement (9) über die daran
gekoppelte Sperrstange (17) das Linearmodul (13) verschiebt, wobei bei Lage des
Aktivierelements (9) in Sperrstellung (39) ein dem Schussauslösemechanismus (22)
zugeordneter Abzug (23) blockiert wird, indem die Sperrstange (17) zumindest
einen Blockierabschnitt (36) aufweist, welcher bei
Lage des Aktivierelements (9) in Sperrstellung (39) ein Betätigen des Abzuges (23)
blockiert, und bei Lage des Aktivierelements (9) in Aktivstellung (38) ein
Betätigen des Abzuges (23) freigibt.
24. Sperrvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Aktivierelement (9) als
elektronischer Sensor ausgeführt ist, insbesondere als Ultraschallsensor.